Zusammenarbeit mit Ehrenamtlichen.
1. Grundlagen
Die Fürsorge und Betreuung unserer Bewohnerinnen ist ausgerichtet auf die Bedürfnisse von Körper, Geist und Seele. Gerade alte und pflegebedürftige Menschen brauchen in ihrem Lebensumfeld Kontakt zu Menschen, die sie unterstützen und ihnen ihre Zeit schenken. Menschen, die Anteil an ihrem Leben nehmen. Die Fürsorge und Betreuung unserer Bewohnerinnen erfährt durch den Einsatz von Ehrenamtlichen eine höhere Qualität an Inhalt und Bedeutung. Gerade in der Gestaltung persönlicher Beziehungen liegt eine entscheidende Qualität ehrenamtlicher Dienste. Ehrenamtliche sollen zur Aufnahme und Gestaltung persönlicher Beziehungen ermuntert und unterstützt werden. EhrenamtlerInnen sind eine Bereicherung für unsere Einrichtung und Ausdruck von bürgerschaftlichem Engagement in unserer Gesellschaft.
Kooperation
Der Einsatz von EhrenamtlerInnen und hauptamtlichen Mitarbeiterinnen besteht aus einer gemeinsamen wertschätzenden Kooperation. Beide Gruppen arbeiten zum Wohle der Bewohnerinnen zusammen. Die hauptamtlich arbeitenden Mitarbeiterinnen erfahren durch die ehrenamtlich Tätige eine Entlastung. Neue Anregungen und Ideen bieten die Möglichkeit die Routine des Alltags aufzulockern und den „Alltag“ im Pflegeheim positiv zu verändern.
Ehrenamt: freiwillig, jedoch nicht beliebig
Die Übernahme eines Ehrenamtes erfolgt auf freiwilliger Basis. Dabei ist Verlässlichkeit ein Teil der Selbstverpflichtung. Zeit und Umfang der Tätigkeit bestimmen die ehrenamtlich Tätigen selbst. Das Ehrenamt ist ein Amt auf Zeit. EhrenamtlerInnen werden ihren Wünschen und Fähigkeiten entsprechend eingesetzt. Dabei stehen die Bedürfnisse und Wünsche der Bewohnerinnen im Vordergrund. Darüber hinaus werden die Erwartungen der Ehrenamtlerinnen und die des Hauses kommuniziert. Dies zu initiieren, zu beobachten und zu begleiten ist die Aufgabe der Pflegedienstleitung, in Absprache mit den Wohnbereichsleitungen der jeweiligen Wohnbereiche.
2. Fähigkeiten der EhrenamtlerInnen:
Die Fähigkeit zuzuhören ist genauso wichtig, wie die Freude und Bereitschaft mit Menschen in Kontakt treten zu wollen. Außerdem sind psychische Belastbarkeit, Zuverlässigkeit, Verschwiegenheit und die Bereitschaft zur Zusammenarbeit von großer Bedeutung. Von den Ehrenamtlerinnen in unserem Hause erwarten wir eine positive Grundeinstellung gegenüber der Gemeinschaft der Schwestern vom Guten Hirten, die vorwiegend in unserem Altenpflegeheim leben. EhrenamtlerInnen haben aufgrund ihrer Lebens,- und Berufserfahrung oft leichter einen guten Einstieg bei alten Menschen .Das kann dazu führen, dass es den Bewohnerinnen leichter fällt, Begleitung und Hilfestellung von ihnen anzunehmen. Die Hilfe der EhrenamtlerInnen vermittelt aufgrund ihrer Unabhängigkeit Partnerschaft und das Gefühl, gleichberechtigt zu sein. EhrenamtlerInnen stellen eine zusätzliche Verbindung zur „Außenwelt“ dar.
3. Rahmenbedingungen:
Ehrenamtlernnen sollen ihre Tätigkeit in einem angemessenen Rahmen durchführen können. Die Bedingungen werden vor Ort gestaltet. Auch wer ohne Arbeitsvertrag tätig ist, benötigt konkrete Vereinbarungen. Wahlmöglichkeiten und Entscheidungsfreiräume sind nach Absprache möglich. Auch ehrenamtlich Tätige sollten sich für ihre Tätigkeit persönlich und fachlich qualifizieren, sonst macht ihnen ihre Tätigkeit wenig „Ehre“. Das Angebot richtet sich nach den jeweiligen, persönlichen Fähigkeiten und nach den Bedürfnissen der Bewohnerinnen. Die EhrenamtlerInnen haben ein Recht auf Anerkennung, Begleitung, Anleitung und Fortbildung. Sie bringen neben ihrer Freizeit und ihrer Motivation ihre Lebenserfahrung, ihre Fähigkeiten, ihr Fachwissen und zum Teil auch ihre persönlichen, gesellschaftlichen oder beruflichen Verbindungen und Beziehungen in die Tätigkeit mit ein.
4. Einsatzmöglichkeiten:
Aufgrund der unterschiedlichen und zahlreichen Bedürfnisse der Bewohnerinnen sind die Einsatzmöglichkeite kaum Grenzen gesetzt. Ein Einsatzwechsel ist auf Wunsch oder aus anderen gründen möglich. Eine Auswahl an verschiedenen Einsatzmöglichkeiten sind:
- Begleitung während der Integrationsphase im Haus
- Allgemeiner Besuchsdienst
- Besuchsdienst im Rahmen von Sterbebegleitung
- Begleitung bei Spaziergängen oder Ausflügen
- Vorlesen
- Briefe schreiben
- Malen
- Singen
- Gedächtnistraining
- Mitwirken bei Fest- und Feiergestaltung
- Offenen Angebote im Rahmen von Freizeitgestaltung
5. Treffen und Sprechzeiten:
In regelmäßigen Abständen finden gemeinsame Treffen zwischen den Ehrenamtlichen zum Zweck des Erfahrungsaustausches statt. Das Wissen voneinander stärkt die Kraft für das eigene Engagement. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, die jeweiligen Ansprechpartnerinnen zu kontaktieren:
Wohnbereich I Frau Müller Telefon: 06192-9932-15
Wohnbereich II Frau Denzel Telefon: 06192-9932-25
Wohnbereich III/IV Frau Guttropf Telefon: 06192-9932-35
6. Schweigepflicht und Datenschutz
Auch in der Tätigkeit von Ehrenamtlerinnen spielt die Frage des Datenschutzes und der Verschwiegenheit eine große Rolle. Die Pflicht zur Verschwiegenheit von EhrenamtlerInnen bezieht sich sowohl auf Informationen über die Person einer Bewohnerin und ihrer Lebenslage, als auch auf Interna der Einrichtung oder vertrauliche Informationen, die sich aus dem Zusammenhang mit anderen EhrenamtlerInnen oder hauptamtlichen MitarbeiterInnen ergeben. In unserer Einrichtung unterschreiben die EhrenamtlerInnen eine Erklärung zur Schweigepflicht.
7. Die BewohnerInnen stehen im Mittelpunkt unserer Arbeit
EhrenamtlerInnen sind bei ihren Besuchen häufig mit großer Pflegebedürftigkeit und/oder psychischer Beeinträchtigung konfrontiert. Die Leitfragen des ehrenamtlichen Dienstes sind:
Was können wir nicht für sondern mit dem Bewohner/ der Bewohnerin tun (das heißt, aktivierend fördernd)
Was ist der Wunsch des Bewohners/der Bewohnerin und nicht, was ist der Wunsch des Ehrenamtlers/der Ehrenamtlerin.
Die BewohnerInnen sollen unterstützt, begleitet und ermuntert werden, ihre Bedürfnisse und Wünsche zu äußern.
8. Zusammenarbeit
Wir pflegen in unserem Haus eine kooperative und offene Zusammenarbeit zwischen allen Bereichen. Zur Motivierung der Ehrenamtlerinnen trägt eine kompetente und wertschätzende Zusammenarbeit mit den hauptamtlichen MitarbeiterInnen bei. Dies bezieht sich nicht nur auf die oben angegebenen Ansprechpartnerinnen, sondern auch auf die Art des Umgangs mit allen MitarbeiterInnen des Hauses und den noch im Haus aktiv tätigen Schwestern des Schwesternkonventes.
9. Fortbildung
Die EhrenamtlerInnen erhalten die Möglichkeit zur persönlichen Fortbildung. Diese finden als Inhouse-Veranstaltungen im Hause statt. Weitere Fortbildungsveranstaltungen für Ehrenamtlerinnen werden von der Stadt Hofheim, dem Hospizverein Horizonte und dem Caritasverband angeboten.
10. Der erste Kontakt
Kontaktaufnahme über
die Konventsleiterin Sr. Katharina Blochowicz
Telefon:06192-9932-91
oder
die Heim- und Pflegedienstleiterin Frau Burg’tann Lang
Telefon: 06192-9932-94
Die Interessenten erhalten Informationen über:
• den Träger
• die Organisationsstruktur
• Grundsätze und Ziele des Ehrenamtes
• Hausführung
• Schweigepflicht
• Versicherungsschutz
• Fahrkostenerstattung